Die ESG-Rating-Methodik wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen überprüft.
Eine anlassbezogene Überprüfung kann insbesondere erfolgen bei:
wesentlichen Änderungen regulatorischer oder wissenschaftlicher Grundlagen;
neuen oder wesentlich verbesserten Datenquellen;
festgestellten methodischen Schwächen oder systematischen Datenabweichungen;
wesentlichen Veränderungen von Branchen- oder Länderrisiken;
Änderungen der Ratingstruktur, Gewichtungen, Scoregrenzen oder Peer-Group-Logik;
Erkenntnissen aus Qualitätssicherung, Beschwerden oder Modellvalidierungen.
Vor Freigabe einer Änderung wird geprüft, ob diese die Vergleichbarkeit bestehender Ratings oder die Einstufung bereits bewerteter Unternehmen wesentlich beeinflussen kann. Soweit erforderlich, werden betroffene Ratings neu berechnet, aktualisiert oder mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Eine Änderung gilt insbesondere dann als wesentlich, wenn sie geeignet ist, bei einer relevanten Anzahl bewerteter Unternehmen den ESG-Score, die Ratingklasse, eine E-, S- oder G-Teilbewertung oder die Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen erheblich zu verändern.
Wesentliche Änderungen werden vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält mindestens die neue Versionsnummer, das Datum des Inkrafttretens, eine Zusammenfassung der Änderung und eine Beschreibung der erwarteten Auswirkungen. Soweit sachgerecht, können betroffene Stakeholder vorab konsultiert werden.