Beschwerdeverfahren

Unabhängiges Beschwerdeverfahren

raestimo ist bestrebt, ESG-Ratings transparent, nachvollziehbar und nach einheitlichen methodischen Standards zu erstellen. Sollten Stakeholder der Ansicht sein, dass bei einem ESG-Rating, dem Ratingprozess oder der Einhaltung interner Vorgaben Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde einzureichen.


Alle Beschwerden werden vertraulich, objektiv und unabhängig geprüft.


Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Beschwerden können insbesondere eingereicht werden von:

  • bewerteten Unternehmen,
  • Auftraggebern von ESG-Ratings,
  • Investoren und Nutzern von ESG-Ratings,
  • sonstigen betroffenen Stakeholdern.


Zulässige Beschwerdegründe

Eine Beschwerde kann insbesondere folgende Sachverhalte betreffen:

  • mögliche Fehler bei der Datenverarbeitung,
  • wesentliche sachliche Unrichtigkeiten,
  • Verstöße gegen veröffentlichte Methodiken,
  • Verfahrensfehler im Ratingprozess,
  • mögliche Interessenkonflikte,
  • Verstöße gegen interne Unabhängigkeits- oder Compliance-Vorgaben,
  • sonstige Beanstandungen im Zusammenhang mit der Erstellung oder Veröffentlichung eines ESG-Ratings.

Nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die bloße Unzufriedenheit mit dem Ratingergebnis oder der vergebenen Ratingnote.


Erforderliche Angaben

Zur effizienten Bearbeitung einer Beschwerde sollten folgende Informationen übermittelt werden:

  • Name des Unternehmens oder der Organisation,
  • Name und Kontaktdaten der einreichenden Person,
  • Bezeichnung des betroffenen ESG-Ratings,
  • Beschreibung des Sachverhalts,
  • gegebenenfalls unterstützende Unterlagen oder Nachweise.

Unvollständige Beschwerden können die Bearbeitung verzögern.


Bearbeitungsverfahren

Nach Eingang der Beschwerde erfolgt:

  1. Bestätigung des Eingangs der Beschwerde.
  2. Formelle Prüfung der Zulässigkeit.
  3. Sachliche Untersuchung des vorgebrachten Sachverhalts.
  4. Dokumentation der Ergebnisse.
  5. Mitteilung der Entscheidung an die beschwerdeführende Person.

Die Prüfung erfolgt durch Personen, die nicht unmittelbar an der Erstellung des betroffenen Ratings beteiligt waren.


Bearbeitungsfristen

raestimo bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung aller Beschwerden.

  • Eingangsbestätigung innerhalb von fünf Werktagen.
  • Sachliche Rückmeldung grundsätzlich innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Eingang einer vollständigen Beschwerde.

Sollte aufgrund der Komplexität des Sachverhalts eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein, wird die beschwerdeführende Person entsprechend informiert.


Mögliche Maßnahmen

Abhängig vom Ergebnis der Prüfung können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Korrektur fehlerhafter Daten,
  • Überprüfung einzelner Bewertungsschritte,
  • Anpassung oder Aktualisierung eines Ratings,
  • Veröffentlichung von Klarstellungen,
  • Umsetzung organisatorischer oder prozessbezogener Verbesserungsmaßnahmen.

Die Einreichung einer Beschwerde begründet keinen Anspruch auf eine Änderung des Ratingergebnisses.


Vertraulichkeit

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Qualitätssicherung verwendet. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


Kontakt

raestimo FlexCo
Beschwerdestelle ESG-Ratings

📧 complaints@raestimo.com

Bitte verwenden Sie im Betreff den Hinweis:

„Beschwerde ESG-Rating“



Hinweis

Das Beschwerdeverfahren dient der Sicherstellung von Transparenz, Qualität und Nachvollziehbarkeit der ESG-Ratingtätigkeiten von raestimo. Es ersetzt keine gerichtlichen oder behördlichen Rechtsbehelfsverfahren.

raestimo FlexCo
QBC 4, Karl-Popper-Strasse 4
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T.   +43 664 541 36 44
E.   info@raestimo.com