Die zugrunde liegende Methodik ist gutachterlich geprüft um darauf basierend, eine konsistente, nachvollziehbare und nicht irreführende ESG‑Einordnung zu ermöglichen.
Der gesamte Prozess – vom ESG‑Rating über die automatisierte Ableitung bis zur Labelvergabe – ist so strukturiert, dass er extern prüfbar und nachvollziehbar bleibt. Parallel wird die Drittprüfung (Zertifizierung) dieses Prozesses und der Labelausstellung sichergestellt, insbesondere im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel.
Ziel ist es, dass die Labelvergabe im Einklang mit den Anforderungen der EmpCo‑Richtlinie (Stichtag 27. September 2026) erfolgt und auf einer entsprechend geprüften Grundlage basiert.
Das raestimo ESG‑Label ist darauf ausgerichtet, eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für ESG‑Kommunikation zu schaffen und gleichzeitig zu vermeiden, dass komplexe Nachhaltigkeitsaspekte in vereinfachender Weise dargestellt oder wesentliche Risiken verdeckt werden.
Die Einbettung in einen ESG‑Rating‑Prozess sowie die Verwendung definierter Kriterien tragen dazu bei, eine vergleichbare und konsistente ESG‑Darstellung im Marktumfeld zu unterstützen.
Das raestimo ESG-Label ist kein eigenständiges ESG-Rating, sondern eine aus dem raestimo ESG-Rating abgeleitete Label- und Kommunikationskategorie.











